Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.07.2010 – T-430/08

Grain Millers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GRAIN MILLERS - Älterer deutscher Handelsname Grain Millers und seine bildliche Darstellung - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art.8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:304

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Grain Millers, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2010 – Grain Millers/HABM – Grain Millers (GRAIN MILLERS) / (Rechtssache T-430/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GRAIN MILLERS – Älterer deutscher Handelsname Grain Millers und seine bildliche Darstellung – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts – Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Begriff (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnr. 28)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Grain Millers, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke GRAIN MILLERS für Waren der Klassen 29 bis 31 – Anfrage Nr. 3650256

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Grain Millers GmbH & Co. KG

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Deutscher Handelsname „GRAIN MILLERS“ und seine bildliche Darstellung

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-430/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten