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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 29.04.2009 – T-430/07

Bodegas Montebello, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:127

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Bodegas Montebello, SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 29. April 2009 – Bodegas Montebello/HABM – Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE) / (Rechtssache T-430/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MONTEBELLO RHUM AGRICOLE – Ältere nationale Wortmarke MONTEBELLO – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Fehlende Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34, 36, 39)

2. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Teilweise Benutzung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 43 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 42-43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Montebello SARL

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke MONTEBELLO RHUM AGRICOLE für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 2666386

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Bodegas Montebello, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Wortmarke MONTEBELLO für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 1148196

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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