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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 19.03.2010 – T-427/07

Mirto Corporación Empresarial, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Mirtillino - Ältere Gemeinschaftswortmarke MIRTO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:104

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mirto Corporación Empresarial, SL trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. März 2010 – Mirto Corporación Empresarial/HABM – Maglificio Barbara (Mirtillino) / (Rechtssache T-427/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Mirtillino – Ältere Gemeinschaftswortmarke MIRTO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40-42, 81)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Maglificio Barbara Srl

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke Mirtillino für Waren der Klassen 3, 18 und 25 (Anmeldung Nr. 3252467)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Creaciones Mirto, SA, nach Abtretung der Widerspruchsmarken die Klägerin

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Wortmarke MIRTO (Gemeinschaftsmarke Nr. 1653351) für Waren der Klassen 3, 18 und 25 sowie mehrere andere nationale Wort‑ und Bildmarken MIRTO

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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