Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 02.06.2016 – T-426/10 bis T-429/10 und T-438/12 bis T-441/12
Moreda-Riviere Trefilerías, SA u. a. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt für Spannstahl – Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Geschäftsinformationen – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Wirtschaftliche Einheit – Unmittelbare Beteiligung an der Zuwiderhandlung – Abgeleitete Haftung der Muttergesellschaften – Rechtsnachfolge von Unternehmen – Komplexe Zuwiderhandlung – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Grundsätze des Verbots der Rückwirkung von Strafen und der Gesetzmäßigkeit von Strafen – Mildernde Umstände – Leistungsfähigkeit – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht – Antrag auf Neubewertung – Fehlende Entwicklung der Sachlage – Ablehnungsschreiben – Unzulässigkeit.
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2016:335
Gründe
Randnummer 1
Die Klagen werden abgewiesen.
Randnummer 2
Die Moreda-Riviere Trefilerías, SA, die Trefilerías Quijano, SA, die Trenzas y Cables de Acero PSC, SL und die Global Steel Wire, SA tragen die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-426/10 bis T-429/10 und T-438/12 bis T-441/12 entschieden?“