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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.12.2011 – T-424/09

Goodyear Dunlop Tyres UK Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke QUALIFIER - Ältere Gemeinschaftswortmarke Qualifiers 2006 - Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:735

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Goodyear Dunlop Tyres UK Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2011 – Goodyear Dunlop Tyres UK/HABM – Sportfive (QUALIFIER) / (Rechtssache T-424/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke QUALIFIER – Ältere Gemeinschaftswortmarke Qualifiers 2006 – Zurückweisung der Anmeldung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 49)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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