Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.05.2011 – T-422/09

São Paulo Alpargatas, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BAHIANAS LAS ORIGINALES - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke havaianas sowie ältere nationale Wortmarke HAVAIANAS - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:247

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigene Kosten und die Kosten der São Paulo Alpargatas, SA.

3. Herr Enrique Fischer trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011 – São Paulo Alpargatas/HABM ­– Fischer (BAHIANAS LAS ORIGINALES) / (Rechtssache T-422/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BAHIANAS LAS ORIGINALES – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke havaianas sowie ältere nationale Wortmarke HAVAIANAS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 41-42)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Enrique Fischer

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke mit dem Wortbestandteil BAHIANAS LAS ORIGINALES –für Waren der Klasse 25 (Anmeldung Nr. 5024591)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

São Paulo Alpargatas, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „havaianas“ (Nr. 3772431), spanische Bildmarke mit dem Wortbestandteil „havaianas“ (Nr. 2341904) und spanische Wortmarke „HAVAIANAS“ (Nr. 2341905), alle für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Gänzliche Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-422/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten