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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 12.05.2006 – T-42/06 R

Bruno Gollnisch gegen Europäisches Parlament. Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsakt des Parlaments - Schutz der Immunität eines Mitglieds des Parlaments - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs -Zulässigkeit.
ECLI
ECLI:EU:T:2006:126

Tenor

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 12. Mai 2006 – Gollnisch/Parlament / (Rechtssache T-42/06 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsakt des Parlaments – Schutz der Immunität eines Mitglieds des Parlaments – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs –Zulässigkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung (Artikel 242 EG; Artikel 104 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes) (vgl. Randnrn. 28, 30)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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