Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 22.11.2007 – T-418/05

Investire Partecipazioni SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - EFRE - Nicht anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:354

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 22. November 2007 – Investire Partecipazioni / Kommission / (Rechtssache T-418/05)

„Nichtigkeitsklage – EFRE – Nicht anfechtbare Handlung – Vorbereitende Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 24) (vgl. Randnrn. 32-33, 35-36)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-418/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten