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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 27.09.2007 – T-418/03

La Mer Technology, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:299

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die La Mer Technology, Inc. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Laboratoires Goëmar.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 27. September 2007 – La Mer Technology/HABM – Laboratoires Goëmar (LA MER) / (Rechtssache T-418/03)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LA MER – Ältere nationale Wortmarke LABORATOIRE DE LA MER – Relatives Eintragungshindernis – Ernsthafte Benutzung – Art. 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 – Fehlende Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 114, 127, 129-130)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

La Mer Technology, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke LA MER für Waren der Klasse 3

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Laboratoires Goëmar

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Internationale und nationale Wortmarke LABORATOIRE DE LA MER für Waren der Klassen 3, 5, 29 und 31

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben und der Eintragungsantrag in vollem Umfang abgelehnt

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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