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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.12.2009 – T-412/08

Trubion Pharmaceuticals, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:507

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Trubion Pharmaceuticals, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2009 – Trubion Pharmaceuticals/HABM – Merck (TRUBION) / (Rechtssache T-412/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TRUBION – Ältere Gemeinschaftsbildmarke TriBion Harmonis – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 56-58)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Trubion Pharmaceuticals, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke TRUBION für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 42

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Merck KGaA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Eingetragene Gemeinschaftswortmarke BION (Nr. 72884) und eingetragene Gemeinschaftsbildmarke TriBion Harmonis (Nr. 3282936) jeweils für verschiedene Waren

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für die Waren der Klasse 5 stattgegeben, und für die Dienstleistungen der Klasse 42 wurde er zurückgewiesen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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