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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-411/05

Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Behandlung von Beschwerden - Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer - Einrede der Unzulässigkeit - Vorbereitende Maßnahme - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:227

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Annemans trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Annemans/Kommission / (Rechtssache T-411/05)

„Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 31-35)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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