Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-411/05
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:227
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Annemans trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Annemans/Kommission / (Rechtssache T-411/05)
„Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 31-35)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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