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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.11.2010 – T-405/09

Deutsche Bahn AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer senkrechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:467

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010 – Deutsche Bahn/HABM (Senkrechte Kombination der Farben Grau und Rot) / (Rechtssache T-405/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer senkrechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 28-37)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Deutsche Bahn AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Eine aus der Kombination der Farben Grau und Rot bestehende Marke für Dienstleistungen der Klasse 39 – Anmeldung Nr. 6735401)

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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