Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.11.2010 – T-405/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:467
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010 – Deutsche Bahn/HABM (Senkrechte Kombination der Farben Grau und Rot) / (Rechtssache T-405/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer senkrechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 28-37)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Deutsche Bahn AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Eine aus der Kombination der Farben Grau und Rot bestehende Marke für Dienstleistungen der Klasse 39 – Anmeldung Nr. 6735401)
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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