Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.11.2008 – T-400/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:492
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die GretagMacbeth LLC trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2008 – GretagMacbeth/HABM (Kombination von 24 Farbkästchen) / (Rechtssache T-400/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsfarbmarke – Kombination von 24 Farbkästchen – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39, 41-43, 50, 53-55)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
GretagMacbeth LLC
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Aus einer Kombination von 24 Farbkästchen bestehende Marke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 42 – Anmeldung Nr. 4634572
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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