Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 22.02.1990 – T-40/89
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:1990:16
Orientierungssatz
Will ein Organ bei der Beurteilung seiner Beamten die Einzelbeurteilungen differenzieren und stärker abstufen, indem es eine auf den drei allgemeinen Noten "übernormal", "normal" und "unter dem Normalen liegend" beruhende Beurteilungsmethode durch eine Beurteilungsmethode ersetzt, die für die "Befähigung" sechs Rubriken und Unterrubriken und für "Leistung" sowie "dienstliche Führung" jeweils vier Rubriken vorsieht, so bedeutet eine solche Änderung der Methode zwangsläufig, daß die Entsprechung zwischen alter und neuer Methode nicht aufgrund eines festen Umrechnungsmechanismus hergestellt werden kann .
Tenor
1 ) Die Klage wird abgewiesen .
2 ) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten .
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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