Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 19.11.2009 – T-40/08

European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:455

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

3. Über die Anträge der Französischen Republik, der Republik Finnland, von Greenpeace France und von Greenpeace Nordic auf Zulassung als Streithelfer ist nicht zu entscheiden.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 – EREF/Kommission / (Rechtssache T-40/08)

„Nichtigkeitsklage – Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist – Unzulässigkeit“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Voraussetzungen betreffend den Unterzeichnenden (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 22-34)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-40/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten