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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.05.2011 – T-397/09

Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens im heraldischen Sinne - Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:246

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011 – Prinz von Hannover/HABM (Darstellung eines Wappens) / (Rechtssache T-397/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens im heraldischen Sinne – Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die nach der Pariser Verbandsübereinkunft zurückzuweisen sind – Schutz der Kennzeichen des Staates und der internationalen Organisationen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. h) (vgl. Randnrn. 24-25,29-30)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Ein Wappen darstellende Bildmarke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28, 32, 33, 35, 39, 41 und 43 – Anmeldung Nr. 5627 245

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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