Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 01.03.2007 – T-397/06 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:68
Tenor
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 1. März 2007 – Dow AgroSciences/EBLS / (Rechtssache T-397/06 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Richtlinie 91/414/EWG – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – Unzulässigkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zulässigkeit der Klage – Unerheblichkeit – Grenzen (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1) (vgl. Randnrn. 33, 54)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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