Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.12.2010 – T-394/09

General Bearing Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GENERAL BEARING CORPORATION - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:515

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die General Bearing Corp. trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010 – General Bearing/HABM (GENERAL BEARING CORPORATION) / (Rechtssache T-394/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GENERAL BEARING CORPORATION – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 20)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

General Bearing Corp.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke GENERAL BEARING CORPORATION für Waren der Klassen 7 und 12 – Anmeldung Nr. 6345871

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-394/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten