Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.10.2011 – T-393/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:593
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die NEC Display Solutions Europe GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Oktober 2011 – NEC Display Solutions Europe/HABM – Nokia (NaViKey) / (Rechtssache T-393/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NaViKey – Ältere Gemeinschaftswortmarke NAVI – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Verstoß gegen die Begründungspflicht – Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b (vgl. Randnrn. 22, 31, 55, 58‑60)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-393/09 entschieden?“