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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.09.2009 – T-391/06

Arcandor AG, anciennement Karstadt Quelle AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:348

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Arcandor AG, vormals Karstadt Quelle AG, trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009 – Arcandor/HABM – dm drogerie markt (S-HE) / (Rechtssache T-391/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke S-HE – Ältere nationale Wortmarke SHE, ältere nationale Bildmarke She und ältere internationale Bildmarke She – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29-33, 55-68)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

dm drogerie markt GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke S-HE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 24, 25, 28, 32, 38, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2766723

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Arcandor AG, vormals Karstadt Quelle AG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Deutsche Wortmarke SHE für Waren der Klassen 3 und 25, deutsche Bildmarke She für Waren der Klassen 3, 9, 16, 18 und 25 sowie internationale Bildmarke She für Waren der Klassen 3, 9, 16, 18 und 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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