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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.12.2007 – T-387/07 R

Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Vorläufiger Rechtsschutz - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Keine Dringlichkeit.
ECLI
ECLI:EU:T:2007:395

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2007 – Portugal/Kommission / (Rechtssache T-387/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Kürzung einer finanziellen Beteiligung – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Keine Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 24-26, 28-31, 38-39)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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