Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 20.09.2017 – T-386/15
Jordi Nogues, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke BADTORO – Ältere Unionsbildmarke und ältere Unionswortmarke TORO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Aussetzung des Verwaltungsverfahrens – Regel 20 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 2868/95.
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2017:632
Gründe
Randnummer 1
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. April 2015 (Sache R 2570/2013‑2) wird aufgehoben.
Randnummer 2
Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Jordi Nogues, SL.
Randnummer 3
Die Grupo Osborne, SA trägt ihre eigenen Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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