Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 30.11.2006 – T-382/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2006:369
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 – Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission / (Rechtssache T-382/04)
„Zollunion − Reispapier aus Vietnam − Erlass der Einfuhrabgaben − Billigkeitsklausel − Artikel 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 − Irrtum der Zollbehörden − Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit − Grundsatz der Gleichbehandlung − Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung − Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“
Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 239) (vgl. Randnrn. 44-46, 70, 73-74, 92-94)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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