Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 04.09.2012 – T-381/08
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:396
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DAI – Sociedade de Desenvolvimento Agro-Industrial, SA trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 4. September 2012 – DAI/Kommission / (Rechtssache T-381/08)
„Landwirtschaft – Zucker – Befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft – Verordnungen (EG) Nr. 320/2006 und Nr. 928/2006 – Entscheidung 2008/445/EG – Rückwirkende Umstrukturierungsbeihilfe“
1. Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Zucker – Befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie – Umstrukturierungsbeihilfen – Für ein Wirtschaftsjahr rückwirkend gezahlte zusätzliche Beihilfen – Berechnung des Betrags – Berücksichtigung der für das nachfolgende Wirtschaftsjahr gewährten Beihilfe – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 320/2006 des Rates in der durch die Verordnung Nr. 1261/2007 geänderten Fassung, Art. 3 Abs. 8; Verordnung Nr. 968/2006 der Kommission in der durch die Verordnung Nr. 1264/2007 geänderten Fassung, Art. 16a) (vgl. Randnrn. 27-29)
2. Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Erst im Stadium der Erwiderung ausdrücklich erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 32-36)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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