Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.05.2011 – T-376/09
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:225
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Glenton España, SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011 – Glenton España/HABM – Polo/Lauren (POLO SANTA MARIA) / (Rechtssache T-376/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke POLO SANTA MARIA – Ältere Benelux-Bildmarke in Form der Silhouette eines Polospielers – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 34)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 59)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Glenton España, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke POLO SANTA MARIA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36, 41 und 43 – Anmeldung Nr. 3976776
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
The Polo/Lauren Company, LP
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Eingetragene Benelux-Bildmarke Darstellung der Silhouette eines Polospielers für Waren der Klassen 18 und 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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