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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 18.05.2011 – T-376/09

Glenton España, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke POLO SANTA MARIA - Ältere Benelux-Bildmarke in Form der Silhouette eines Polospielers - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:225

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Glenton España, SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011 – Glenton España/HABM – Polo/Lauren (POLO SANTA MARIA) / (Rechtssache T-376/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke POLO SANTA MARIA – Ältere Benelux-Bildmarke in Form der Silhouette eines Polospielers – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 34)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 59)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Glenton España, SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke POLO SANTA MARIA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36, 41 und 43 – Anmeldung Nr. 3976776

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

The Polo/Lauren Company, LP

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Eingetragene Benelux-Bildmarke Darstellung der Silhouette eines Polospielers für Waren der Klassen 18 und 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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