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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 07.01.2008 – T-375/07 R

Rosario Maria Pellegrini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht.
ECLI
ECLI:EU:T:2008:3

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Januar 2008 – Pellegrini/Kommission / (Rechtssache T-375/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft –Untätigkeit der Kommission – Zahlung eines Vorschusses auf den im Hauptverfahren beantragten Schadensersatz – Fehlender Fumus boni iuris“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – „Fumus boni iuris“ – Dringlichkeit – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange (Art. 225 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 11‑14)

2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 104 § 3) (vgl. Randnr. 15)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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