Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 27.09.2012 – T-373/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:500
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die El Corte Inglés, SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 – El Corte Inglés – HABM/Pucci International (Emidio Tucci) / (Rechtssache T-373/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Emidio Tucci – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Wort- und Bildmarken Emilio Pucci und EMILIO PUCCI – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 – Begründungspflicht – Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Auslegung unter Berücksichtigung des Normzwecks des Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnr. 21)
2. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern – Berücksichtigung zuvor nicht vor den Instanzen des Amtes geltend gemachter rechtlicher und tatsächlicher Umstände durch das Gericht – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 45)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 47)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Bekanntheit der Marke in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in der Gemeinschaft – Begriff – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 58)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Bildmarke Emidio Tucci – Bildmarken Emilio Pucci und Wortmarken EMILIO PUCCI (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 59-69)
6. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Zweck (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 1) (vgl. Randnr. 61)
7. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 63)
8. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 64-65)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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