Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.11.2008 – T-373/07
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:491
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die EOS GmbH Electro Optical Systems trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 12. November 2008 – EOS/HABM (PrimeCast) / (Rechtssache T-373/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PrimeCast – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c) (vgl. Randnrn. 24-29, 36)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
EOS GmbH Electro Optical Systems
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke PrimeCast für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 19, 40 und 42 – Anmeldung Nr. 2854677
Entscheidung des Prüfers:
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-373/07 entschieden?“