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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 17.04.2008 – T-372/07

Dimos Kerateas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vitality - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:117

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. April 2008 – Dimos Kerateas/Kommission / (Rechtssache T-372/07)

„Nichtigkeitsklage – Fristen – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Fristen – Zwingender Charakter (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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