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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 02.09.2009 – T-37/07 und T-323/07

Mohamed El Morabit gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften - Nichtigkeitsklage.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:296

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Herr Mohamed El Morabit trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Rates.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und das Königreich der Niederlande tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 2. September 2009 – El Morabit/Rat / (Verbundene Rechtssachen T-37/07 und T-323/07)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus – Einfrieren von Geldern – Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften – Nichtigkeitsklage“

1. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Grundrechte – Unschuldsvermutung – Entscheidung, die Gelder einer Person, die terroristischer Handlungen verdächtigt wird, vorsorglich einzufrieren – Vereinbarkeit mit dem genannten Grundsatz – Voraussetzungen (Gemeinsamer Standpunkt 2001/931 des Rates, Art. 1 Abs. 4; Verordnung Nr. 2580/2001 des Rates, Art. 2 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 40-47)

2. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Grundrechte – Einschränkungen der Grundrechtsausübung, die durch das Gemeinwohl gerechtfertigt sind – Bekämpfung von Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (Gemeinsamer Standpunkt 2001/931 des Rates, Art. 1 Abs. 4; Verordnung Nr. 2580/2001des Rates) (vgl. Randnrn. 52, 59‑63)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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