Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 29.03.2012 – T-369/10
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:177
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die You-Q BV trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 – You-Q/HABM – Apple Corps (BEATLE) / (Rechtssache T-369/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 34‑35, 45, 60, 74)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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