Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 30.06.2011 – T-367/09

Tecnoprocess Srl gegen Europäische Kommission. Untätigkeitsklage - Aufforderung zum Tätigwerden - Offensichtliche Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:320

Tenor

1. Die Klage wird als teils unzulässig und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. Juni 2011 – Tecnoprocess/Kommission / (Rechtssache T-367/09)

„Untätigkeitsklage – Aufforderung zum Tätigwerden – Offensichtliche Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1. Untätigkeitsklage – Aufforderung an das Organ, tätig zu werden –Voraussetzungen – Klarer und deutlicher Antrag (Art. 232 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 48)

2. Untätigkeitsklage – Aufforderung an das Organ, tätig zu werden –Unverzichtbarkeit – Vor Ablauf der Frist für die Antwort des Organs erhobene Klage – Unzulässigkeit (Art. 232 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 52‑53)

3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen –Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 74‑75)

4. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang –Begriff – Beweislast (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 76‑78, 83)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-367/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten