Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 27.08.2009 – T-367/08
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:292
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Michel Abouchar trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 27. August 2009 – Abouchar/Kommission / (Rechtssache T-367/08)
„Außervertragliche Haftung – EEF – Bedingungen der Vergabe und Überwachung von Darlehen für ein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal – Verjährung – Unzulässigkeit“
1. Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn (Art. 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 23-25)
2. Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Unterbrechung (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 40-41)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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