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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 27.10.2010 – T-365/09

Michalakopoulou Ktimatiki Touristiki AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FREE - Ältere nationale Wortmarke FREE und ältere nationale Bildmarke free LA LIBERTÉ N'A PAS DE PRIX - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:455

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Michalakopoulou Ktimatiki Touristiki AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Free SAS im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. Oktober 2010 – Michalakopoulou Ktimatiki Touristiki/HABM – Free (FREE) / (Rechtssache T-365/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FREE – Ältere nationale Wortmarke FREE und ältere nationale Bildmarke free LA LIBERTÉ N’A PAS DE PRIX – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. Nichtigkeitsklage – Befugnisse des Gemeinschaftsrichters – Tod einer natürlichen Person oder Auflösung einer juristischen Person, die Adressat einer Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans ist – Mögliche Nichtigkeitsklage und Klagebefugnis des Gesamtrechtsnachfolgers (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 20-21)

2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Entscheidung, mit der dem Widerspruch stattgegeben wurde, ohne alle geltend gemachten Gründe zu berücksichtigen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 1) (vgl. Randnrn. 23-25)

3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43-44)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Michalakopoulou Ktimatiki Touristiki AE

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FREE für Waren der Klasse 16 – Anmeldung Nr. 3426442

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Free SAS

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

In Frankreich eingetragene Wortmarke FREE für Dienstleistungen der Klasse 38, in Frankreich eingetragene Bildmarke free LA LIBERTÉ N’A PAS DE PRIX für Dienstleistungen der Klassen 35 und 38

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung in vollem Umfang

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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