Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-365/06

Compagnie des bateaux mouches SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:559

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Compagnie des bateaux mouches SA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – Bateaux mouches/HABM – Castanet (BATEAUX MOUCHES) / (Rechtssache T-365/06)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke BATEAUX MOUCHES – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 20, 29)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Wortmarke BATEAUX MOUCHES für Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 42 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1336122

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Compagnie des bateaux mouches SA

Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren:

Jean-Noël Castanet

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-365/06 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-365/06 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten