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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 25.09.2008 – T-363/03

Regione Siciliana gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung einer finanziellen Beteiligung - Einziehung der bereits gezahlten Beträge - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:403

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Regione Siciliana trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. September 2008 – Regione Siciliana/Kommission / (Rechtssache T-363/03)

„Nichtigkeitsklage – EFRE – Streichung einer finanziellen Beteiligung – Einziehung der bereits gezahlten Beträge – Regionale oder lokale Einheit – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung der Kommission, eine finanzielle Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu streichen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 21-26)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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