Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 19.07.2007 – T-360/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:235
Tenor
1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2007 – FG Marine/Kommission / (Rechtssache T-360/04)
„Außervertragliche Haftung – Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird – Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33-34)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kumulativer Charakter – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 40-41, 50-53)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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