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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 19.07.2007 – T-360/04

FG Marine SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Außervertragliche Haftung - Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:235

Tenor

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2007 – FG Marine/Kommission / (Rechtssache T-360/04)

„Außervertragliche Haftung – Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird – Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs“

1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33-34)

2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kumulativer Charakter – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 40-41, 50-53)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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