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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.06.2008 – T-36/07

Zipcar, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:223

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Zipcar, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. Juni 2008 – Zipcar/HABM – Canary Islands Car (ZIPCAR) / (Rechtssache T-36/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ZIPCAR – Ältere nationale Wortmarke CICAR – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 47-50)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Zipcar, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke ZIPCAR für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 39 und 42 – Anmeldung Nr. 3139375

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Canary Islands Car, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Wortmarke CICAR für Dienstleistungen der Klasse 39

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde für die angeführten Dienstleistungen der Klasse 39 stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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