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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.12.2008 – T-357/07

Focus Magazin Verlag GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:581

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Focus Magazin Verlag GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2008 – Focus Magazin Verlag/HABM – Editorial Planeta (FOCUS Radio) / (Rechtssache T-357/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FOCUS Radio – Ältere nationale Wortmarken FOCUS MILENIUM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27-28, 46)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Focus Magazin Verlag GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FOCUS Radio für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2340289

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Editorial Planeta, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Wort- und Bildmarken FOCUS MILENIUM, PLANETA FOCUS und PLANETA FOCUS 99 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 41

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Widerspruch teilweise erfolgreich

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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