Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.12.2008 – T-357/07
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:581
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Focus Magazin Verlag GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2008 – Focus Magazin Verlag/HABM – Editorial Planeta (FOCUS Radio) / (Rechtssache T-357/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FOCUS Radio – Ältere nationale Wortmarken FOCUS MILENIUM – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27-28, 46)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Focus Magazin Verlag GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke FOCUS Radio für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2340289
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Editorial Planeta, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wort- und Bildmarken FOCUS MILENIUM, PLANETA FOCUS und PLANETA FOCUS 99 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 41
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Widerspruch teilweise erfolgreich
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-357/07 entschieden?“