Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 01.02.2012 – T-353/09
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:40
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die mtronix OHG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 1. Februar 2012 – mtronix/HABM – Growth Finance (mtronix) / (Rechtssache T-353/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke mtronix – Ältere Gemeinschaftswortmarke Montronix – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 49‑52)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-353/09 entschieden?“