Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.01.2009 – T-352/07
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:3
Tenor
1. Die Rednap AB wird verurteilt, der Kommission den Betrag von 334 375,49 Euro zu erstatten.
2. Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 1. Juni 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 219 125,22 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf.
3. Rednap wird verurteilt, der Kommission ab 31. Mai 2002 bis zur vollständigen Tilgung der Schuld Verzugszinsen auf den Betrag von 115 250,27 Euro zum gesetzlichen Zinssatz des griechischen Rechts zu zahlen, wobei dieser Satz ab 1. August 2007 11,75 % pro Jahr nicht überschreiten darf.
4. Rednap trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Januar 2009 – Kommission/Rednap / (Rechtssache T-352/07)
„Schiedsklausel – Im Rahmen des Vierten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration geschlossene Verträge – Vorhaben Rise und Healthline – Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen – Erstattung eines Teils der gezahlten Vorschüsse – Versäumnisverfahren“
Verfahren – Anrufung des Gerichtshofs aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, mit dem eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die Durchführung eines Vorhabens im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration gewährt wird – Feststellung von Rechtsverstößen – Antrag auf Rückzahlung von Vorschüssen zuzüglich Zinsen – Verzugszinsen (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 43, 48-49)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-352/07 entschieden?“