Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 28.09.2011 – T-352/05
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:540
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 28. September 2011 – Griechenland/Kommission / (Rechtssache T-352/05)
„EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Sondermaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres – Obst und Gemüse – Rohtabak – Schaf- und Ziegenfleisch – Nichteinhaltung der Zahlungsfristen – Verhältnismäßigkeit – Erhöhung des Prozentsatzes der pauschalen Berichtigung im Fall des erneuten Verstoßes“
1. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein effizientes System von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen vorzusehen (Verordnungen Nrn. 1258/1999 und 3508/92 des Rates) (vgl. Randnrn. 91-93)
2. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden (Verordnung Nr. 1258/1999 des Rates) (vgl. Randnrn. 94-97, 110-111, 168)
3. Unionsrecht – Grundsätze – Höhere Gewalt – Begriff (vgl. Randnrn. 122-124, 199)
4. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden (Verordnung Nr. 1258/1999 des Rates, Art. 7 Abs. 4; Verordnung Nr. 296/96 der Kommission, Art. 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 129-131, 167)
5. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden (Verordnung Nr. 1258/99 des Rates; Verordnung Nr. 296/96 der Kommission, Art. 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 144-148, 203)
6. Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein effizientes System von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen vorzusehen (Verordnung Nr. 3508/92 des Rates, Art. 9a Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 Buchst. d; Verordnung Nr. 2848/98 der Kommission, Art. 45 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 231, 234-238)
7. Handlungen der Organe – Verordnungen – Verordnung, die bestimmte Kontrollmaßnahmen vorschreibt – Kein Ermessen der Mitgliedstaaten (vgl. Randnr. 241)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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