Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 23.04.2008 – T-35/07
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:125
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Leche Celta, SL trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 23. April 2008 – Leche Celta/HABM – Celia (Celia) / (Rechtssache T-35/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Celia – Ältere nationale Wortmarke CELTA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 49)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Celia SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke Celia für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 29 und 38 – Anmeldung Nr. 2977221
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Leche Celta, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarke CELTA für Waren der Klasse 29
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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