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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.04.2008 – T-35/07

Leche Celta, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:125

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Leche Celta, SL trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 23. April 2008 – Leche Celta/HABM – Celia (Celia) / (Rechtssache T-35/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Celia – Ältere nationale Wortmarke CELTA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 49)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Celia SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke Celia für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 29 und 38 – Anmeldung Nr. 2977221

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Leche Celta, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Wortmarke CELTA für Waren der Klasse 29

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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