Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.05.2012 – T-348/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:221
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 988/2009‑1) wird aufgehoben.
2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2012 – Panzeri/HABM – Royal Trophy (Royal Veste e premia lo sport) / (Rechtssache T-348/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Royal Veste e premia lo sport – Ältere Gemeinschaftswortmarke und ältere internationale Wortmarke veste lo sport – Ältere nicht eingetragene Bildmarke panzeri veste lo sport – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 31, 39‑40)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-348/10 entschieden?“