Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 19.07.2007 – T-344/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:234
Tenor
1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2007 – Bouychou/Kommission / (Rechtssache T-344/04)
„Außervertragliche Haftung – Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird – Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs“
Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kumulativer Charakter – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 33-34, 40-43)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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