Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.03.2009 – T-343/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:84
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die allsafe Jungfalk GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. März 2009 – allsafe Jungfalk/HABM (ALLSAFE) / (Rechtssache T-343/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ALLSAFE – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 25, 27, 37, 40)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
allsafe Jungfalk GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke ALLSAFE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 12, 22, 35, 39 und 42 – Anmeldung Nr. 2940534
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-343/07 entschieden?“