Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.09.2009 – T-341/05

Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Streichung der Ausfuhrerstattungen für sämtliche für Ceuta und Melilla bestimmte Milcherzeugnisse - Voraussetzungen - Diskriminierungsverbot - Verhältnismäßigkeit.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:344

Tenor

1. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 909/2005 der Kommission vom 16. Juni 2005 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse wird für nichtig erklärt, soweit darin Ceuta und Melilla als Bestimmungsgebiete mit dem Bestimmungscode L01 aufgeführt sind.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009 – Spanien/Kommission / (Rechtssache T-341/05)

„Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse – Streichung der Ausfuhrerstattungen für sämtliche für Ceuta und Melilla bestimmte Milcherzeugnisse – Voraussetzungen – Diskriminierungsverbot – Verhältnismäßigkeit“

Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Milch und Milcherzeugnisse – Ausfuhrerstattungen (Art. 34 Abs. 2 Unterabs. 2 EG; Verordnung Nr. 1255/1999 des Rates, Art. 31 Abs. 2 Buchst. c und Abs. 3; Verordnung Nr. 909/2005 der Kommission) (vgl. Randnrn. 21, 38, 48-49, 69, 72, 74, 94-96)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-341/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten