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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 21.01.2010 – T-34/07

Karen Goncharov gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DSBW - Ältere Gemeinschaftswortmarke DSB - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:21

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Karen Goncharov trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010 – Goncharov/HABM – DSB (DSBW) / (Rechtssache T-34/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DSBW – Ältere Gemeinschaftswortmarke DSB – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 52-54)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Karen Goncharov

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke DSBW für Dienstleistungen der Klassen 39, 41, 43 und 44 – Anmeldung Nr. 2852143

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

DSB

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Wortmarke DSB (Gemeinschaftsmarke Nr. 2292290) für Dienstleistungen in den Klassen 35 bis 37, 39, 41 und 42, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung für die Klassen 39, 41 und 43 richtete

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben, und dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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