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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 28.10.2009 – T-339/07

Juwel Aquarium GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:415

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Juwel Aquarium GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 28. Oktober 2009 – Juwel Aquarium/HABM – Potschak (Panorama) / (Rechtssache T-339/07)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke Panorama – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe – Eintragung entgegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 29-37)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde:

Wortmarke Panorama für Waren der Klassen 11, 16 und 20 – Gemeinschaftsmarke Nr. 2771087

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke:

Juwel Aquarium GmbH & Co. KG

Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren:

Christian Potschak

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung:

Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und teilweise Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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