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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 16.02.2006 – T-338/04

Centro Europa 7 Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Artikel 86 Absatz 3 EG - Zurückweisung einer Beschwerde - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:50

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferin.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Februar 2006 − Centro Europa 7/Kommission / (Rechtssache T-338/04)

(„Artikel 86 Absatz 3 EG – Zurückweisung einer Beschwerde – Nichtigkeitsklage – Einrede der Unzulässigkeit“)

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen (Artikel 86 Absätze 1 und 3 EG) (vgl. Randnrn. 36-38)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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